Rückforderung von Bearbeitungsgebühren

Kredit-Bearbeitungsgebühren sind vom Bankkunden nicht geschuldet

Ich hatte bereits hier über ein Urteil des Amtsgerichts Jena berichtet, dass einer Bankkundin der Santander Consumer Bank einen Anspruch auf Rückzahlung von Kredit-Bearbeitungsgebühren bestätigt.

Die Instanz-Rechtsprechung (OLG Dresden, 8 U 562/11; OLG Zweibrücken, O 174/10; OLG Hamm, I-31 O 102 90/10; OLG Bamberg 3 U 78/10; OLG Celle, 3 W 86/11; OLG Karlsruhe, 17 U 192/10) hatte Bankkunden seit 2011 einen Anspruch auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren zuerkannt, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes kam aber nicht zustande, weil die Banken eine Revisionsentscheidung immer verhindert hatten.

 

Klärende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes

Nunmehr hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass es unzulässig ist, wenn die Gebühr im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt wird oder bei einem Onlinevertrag automatisch berechnet wird (BGH, XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12). Das Amtsgericht Jena hatte auf entsprechende Klage in meiner Angelegenheit 1506/2013 gegen die Santander Bank ein Anerkenntnisurteil erlassen (Aktenzeichen 21 C 1207/13). Angeschlossen hat sich nunmehr das Oberlandesgericht Düsseldorf für entsprechende Klauseln in den Kreditverträgen der Santander Consumer Bank (I-6 U 75/14). Diese Rechtsprechung gilt aber für alle Bankinstitute, sofern diese auf dem gleichen Wege versuchen, Bearbeitungskosten als zusätzliche Gebühren ohne Gegenleistungen dem Kunden aufzubürden.

Verjährung droht

Ansprüche müssen zügig geltend gemacht werden, es droht eine Verjährung zum Jahresende 2014 für gezahlte Bearbeitungsentgelte bis zum Kalenderjahr 2011 (soweit diese nicht ohnehin schon verjährt sind). Unternehmen Sie daher nichts auf eigene Faust, die betroffenen Banken versuchen Ihre Forderung auszusitzen. Den Verjährungseintritt können Sie durch einen Mahnbescheid, eine Klage oder einen Schlichtungsantrag bei der zuständigen Schlichtungsstelle der Banken verhindern.

Lassen Sie sich aber auf jeden Fall anwaltlich vertreten, um hier keine Fehler zu machen.

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