Update Fluggastrechte

FkugzeugDer Bundesgerichtshof hat am 13.6.14 in zwei Fällen der Verspätung von Flugreisen wegen eines Generalstreiks bzw. eines Radarausfalls der Flugsicherung Ansprüche der Reisenden auf Zahlung einer Entschädigung verneint. Diese Umstände seien für das Luftfahrtunternehmen nicht beherrschbar und damit sei nach der EU-Verordnung 261/2004 Fluggastrechte ein Anspruch des Reisenden auf eine finanzielle Entschädigung ausgeschlossen.

Die restriktive verbraucherunfreundliche Linie des BGH wird damit fortgesetzt. Letztlich sind nur noch technische Defekte vorwerfbar, die hauptsächlichen Gründe für Verspätungen wie Streik im Unternehmen oder außerhalb, schlechtes Wetter, Unzulänglichkeiten im Flughafenbereich werden nicht mehr entschädigt. Der Anwendungsbereich der EU-VO wird damit im Hinblick auf Entschädigungsansprüche gering. Gut für die (Billig-)Airline, schlecht für den Kunden im Hinblick auf eine Entschädigung.

Sonstige Ansprüche auf Getränke und Speisen oder Übernachtung bei Flugausfall bleiben hingegen bestehen.

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