Wem gehört mein Müll?

Wem gehört mein Müll? Nicht leicht zu sagen!

Jüngst hat mich ein Mandat mit dieser Fragestellung befasst. Gehört Müll noch mir oder wem gehört der Müll, den ich in eine Mülltonne stecke, zum Sperrmüll bereit stelle oder illegal im Wald hinterlasse?

Man könnte darüber nachdenken, dass derjenige, der Müll in eine Mülltonne wirft oder zum Sperrmüll stellt, das Eigentum aufgeben möchte. Der Jurist nennt dies Dereliktion, geregelt ist es in § 959 BGB.
Eine solche Eigentumsaufgabe setzt zum einen voraus, dass freiwillig der tatsächliche Besitz aufgegeben wird.  Und es muss auch eine Aufgabeerklärung des Eigentümers gegeben sein. Allein die Aufgabe des Besitzes, also das Wegwerfen, beinhaltet diese Erklärung noch nicht.

Und aus dem Willen, sich des Mülls zu entledigen, ergibt sich auch noch nicht zwingend, dass jedermann den Müll mitnehmen dürfte. Wenn Sie etwa alte Bekleidung im Rahmen einer gemeinnützigen Sammlung vor die Tür stellen, soll sich nicht jeder Lumpenverwerter die Sachen zueignen.
Auch die Abgabe in spezielle Sammlungen (Glas, Papier, Batterien usw.) spricht für den Willen einer geordneten Entsorgung und gegen die Aufgabe des Eigentums.

Noch klarer wird es, wenn man personenbezogene Gegenstände zur Entsorgung gibt: Nicht jeder soll die alten Kontoauszüge lesen oder alte Liebesbriefe. Und nicht jedermann ist es recht, wenn das Faible für Zeitschriften mit unbekleideten Männern und Frauen vom Nachbarn in der Altpapiertonne entdeckt wird.
wenn man mit selbst geschaffenen Kunstwerken Geld zu verdienen versucht, ist es sicherlich nicht im Interesse des Künstlers, wenn weniger schöne Werke jedermann an sich nehmen kann.

Wem gehört mein Müll also?

Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. In der Regel werden Sie den Müll dem Entsorger zur Abholung und damit zur Eigentumsübertragung anbieten. Dieser nimmt das Angebot an und leert Ihre Tonne, nimmt Ihren gelben Sack mit oder holt den alten Kühlschrank zur fachgerechten Entsorgung ab.
Eine Eigentumsaufgabe ist regelmäßig nicht anzunehmen. Das Eigentum geht dann solange nicht verloren, bis der gewollte Entsorger den Müll abholt.

Allenfalls funktioniert die Eigentumsaufgabe, wenn man seinen Sondermüll illegal im Wald, im Fluss oder in der Mülltonne des Nachbarn entsorgt. Aber diese Art der Müllentsorgung ist strafbar und kann hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen, falls durch die illegale Müllentsorgung Umweltschäden entstehen.

Sind Sie selbst nicht der Berechtigte zur Müllentsorgung, kann das Mitnehmen aus Mülltonnen oder aus dem Sperrmüll eine Eigentumsverletzung sein, strafrechtlich als Diebstahl bezeichnet.

Fazit:

Selbst eine einfache Handlung wie die Müllentsorgung birgt vielfältige rechtliche Probleme. Und Vorsicht: Unwissenheit schützt vor Strafe und einer Herausgabeklage nicht!

Und wer es nicht glauben will, lese den Bericht im Kölner Stadtanzeiger zur Verurteilung eines Mannes durch das Amtsgericht Köln, der aus der Papiertonne des Künstlers Gerhard Richter Skizzen entnahm

30 Responses to “Wem gehört mein Müll?”

  1. hertel sagt:

    Heißt das, das wenn ich Müll in die Gemeinschafttonnem schmeiße, die Nachbarin diesen Fotografiert und durchwühlt, ich dagegen vorgehen kann weil der Müll noch mir gehört bis die EDG den entsorgt ?

    • Schiller sagt:

      Das Fotografieren des Mülls dürfte im Zweifel nicht illegal sein, sofern nicht urheberrechtliche geschützte Werke enthalten sind, auch das Durchwühlen nicht, aber das Mitnehmen des Mülls ist ein Diebstahl

  2. Ester Diemer sagt:

    Da wir unseren Keller gerade umbauen, haben wir einiges an Sperrmüll aussortiert. Nächsten Dienstag haben wir auch schon eine Abholung angemeldet allerdings würde ich gerne jetzt schon alles vors Haus stellen. Da auch einige alte kaputte Gegenstände dabei sind, die bei falscher Benutzung gefährlich werden könnten, wollte ich klären, inwiefern wir dafür verantwortlich sind. Ich werde auf jeden Fall Hinweise anbringen, dass die Gegenstände defekt sind, aber gut zu wissen, dass das Mitnehmen strafrechtlich als Diebstahl zählen würde.

    • Schiller sagt:

      Zur Verkehrssicherungspflicht habe ich eine weitere Anfrage beantwortet. Sie können zur Verantwortung gezogen werden, wenn Sie den Müll zu früh herausstellen und in sonstiger Weise Gefahrenquellen schaffen. Also Spiegel etc. an die Wand stellen, davor einen schweren Gegenstand, damit möglichst nichts umfällt. Je nach Situation muss auch beobachtet werden, ob Müllsammler die Abstellfläche durchwühlen und dadurch Gefahren entstehen.

  3. Frau Busse sagt:

    Guten Tag. Welche Strafe erwartet mich, wenn ich den stinkenden Müll, der vor der Wohnungstür meiner Nachbarin auf gleicher Etage im Hausflur in Tüten lagert, in die abschließbare Gemeinschaftstonne auf der Straße schmeiße? Zusätzlicher Sonderfall: 4-Parteien-Haus, davon 3 Eigentümer und ich als Mieterin. Wie kann ich die Gemeinschaft vor Geruch, Maden, Käfern, Viehzeug schützen, wenn meine Nachbarin uneinsichtig ist?

    • Schiller sagt:

      Eine Bestrafung müssen Sie nicht befürchten. Das fällt unter Selbsthilfe.
      Beeinträchtigungen durch Müll sind ein Fall des Mietmangels. Sie können Ihrem Eigentümer die Mietminderung androhen und auffordern, dass er und die Miteigentümergemeinschaft einschreiten.
      Die Miteigentümer sind nämlich untereinander auch zur Erhaltung und Gefahrenabwehr verpflichtet.

  4. Tom Vogt sagt:

    Das scheint mir immer gar nicht so leicht zu sein mit dem Sperrmüll. Schließlich muss der richtig und fach gerecht entsorgt werden. Deswegen muss man auch immer noch zu diesen Hof woman Sperrmüll entsorgen kann.

    • Schiller sagt:

      In der Tat haftet derjenige, der den Sperrmüll herausstellt wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wenn Personen verletzt/getötet oder Sachen beschädigt werden. Das gilt selbst dann, wenn Dritte den Sperrmüll durchwühlen und dadurch erst ein Risiko besteht.
      Im eigenen Interesse sollte also der Müll erst kurz vor der Entsorgung herausgestellt werden und so aufgestellt werden, dass Unfälle möglichst vermieden werden.
      Ob und in welchem Umfang eine Überwachungspflicht entsteht, ist dann Frage des Einzelfalls.

      • Steffi Wuttke sagt:

        Wie verhält es sich nach einem Wohnungsbrand, nachdem eine Sanierungsfirma mit der fachgerechten Entsorgung der kontaminierten Einrichtungsgegenstände beauftragt wurde und Monate später unser alter Fernseher sich bei Netflix wieder einloggte? Ist es Diebstahl wenn die Mitarbeiter unsere Sachen privat mitgenommen haben anstatt sie fachgerecht zu entsorgen? Zumal eine Verwendung der elektronischen Geräte von der Versicherung strikt verboten wurde, da viel Wasser, Ruß etc. eingedrungen sind?

        • RA_Schiller sagt:

          Es stellt in der Tat einen Diebstahl dar, wenn die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmen die zu entsorgenden Gegenstände an sich nehmen.

  5. Ester Diemer sagt:

    Da ich mir schon oft die Frage gestellt habe, wem eigentlich der ganze Sperrmüll gehört wenn er geholt wird (etwa der Entsorgungsfirma?), bin ich auf Ihren Artikel gestoßen. Nun habe ich schon einmal gelernt, dass die Entsorgungsfirma tatsächlich mit Abholung dann Eigentümer der Gegenstände ist. Ich werde mir merken, dass meine Intention hier eine wichtige Rolle spielt und v.a. der „gewollte Entsorger“.

  6. Frank Zunder sagt:

    Sehr informativer Beitrag. dankeschön!

  7. […] hatte ich in meinem Beitrag schon geschrieben. Auch das BayObLG ist der Auffassung, dass zu entsorgende Lebensmittel im […]

  8. Sandra Bagnaresi sagt:

    Wie sieht es aus, wenn ich eine Firma mit der Entrümpelung und Entsorgung beauftrage. Die Mitarbeiter haben es von meinem Grundstück getragen und dann aber am Straßenrand stehen lassen, weil es zu sperrig für den Transport war. Bin ich dafür weiterhin verantwortlich oder ist das Eigentum übergegangen?

    • RA_Schiller sagt:

      Ein Grenzfall! Meines Erachtens wird die Entsorgungsfirma mit der Übernahme Eigentümer, weil Sie das Eigentum mit der Übernahme verlieren wollen. Ich möchte aber eine fortbestehende Verkehrssicherungspflicht nicht ausschließen, weil zwar die Firma den Müll stehen lässt, aber Sie möglicherweise als Garant mit in die Haftung geraten.

  9. Holger Halfmann sagt:

    Wie ist es mit der Mülltrennung? Die ist doch Pflicht oder? Wenn ich dann feststelle, das Nachbarn sich nicht an der Mülltrennung beteiligen, darf ich dann deren Müll richtig einsortieren? Und wenn ich dabei eine Adresse finde, darf ich dann den betreffenden Nachbarn auf die Mülltrennungspflicht ansprechen?

    • RA_Schiller sagt:

      Mülltrennung ist in der Tat Pflicht. Wer sich nicht daran hält, begeht u. U. eine Ordnungswidrigkeit. Ansprechen können Sie die Person selbstverständlich und auch die korrekte Trennung dürfen Sie vornehmen. Damit ist schließlich keine Aneignung fremder Sachen verbunden

      • Pit Russ sagt:

        Ich habe den Beitrag aufmerksam gelesen, ist sehr interessant.
        Mein Thema geht noch einen Tick weiter:
        Ich darf also die Hinterlassenschaft eines Mülltrennverweigerers (ein großer Karton am Stück in einer Papiertonne) fotografieren. Darf ich dabei auch den Adressaten ablichten und das Bild dann den anderen Mietern überlassen, dass die wissen, wer der Verursacher ist?
        Es geht um einen Ignoranten, der sich seit Jahren und nach zig Ansprachen nicht daran hält, dass große Kartonagen entweder auf den Recyclinghof oder zumindest klein gemacht gehört, da sonst die Tonnen für die anderen Mieter nicht ausreichen.

        • RA_Schiller sagt:

          Das Recht am Bild steht dem ungewollten Fotografieren und Verteilen des Bildes an Dritte entgegen. Das sollten Sie sein lassen.
          Es spricht nichts dagegen, den anderen Mietern den Namen zu nennen oder besser noch dem Vermieter mit der Aufforderung, für Abhilfe zu sorgen (bis hin zur Kündigung des Störers).

  10. Stefan sagt:

    Wie verhält es sich denn bei Mülleimern im öffentlichen Bereich? Wenn ich beispielsweise eine Pfandflasche im Park in einen öffentlichen Mülleimer werfe. Darf ein Obdachloser in dem Müll wühlen und sich die Pfandflasche aneignen? Oder um das noch weiter zu treiben, darf der mit der Leerung beauftragte Mitarbeiter der Stadt, des Bauhofs, etc. bei der Leerung die Flaschen sammeln, abgeben und das Pfandgeld behalten?

    • RA_Schiller sagt:

      Ob ein Mülleimer öffentlich ist, oder nicht, spielt m.E. keine Rolle, da es auf den Willen des Wegwerfenden ankommt.
      Der Mitarbeiter darf die Pfandflasche nicht an sich nehmen, weil sie in das Eigentum des Dienstherrn übergehen soll. Wenn dieser damit einverstanden ist, ok, aber ansonsten gilt das, was Im Fall „Emelie“ zur Kündigung geführt hat (diese hatte Pfandbons im Wert von ca. 1,30 € an sich genommen und war daraufhin fristlos entlassen worden)

      Siehe auch meinen Beitrag Containern ist strafbar

  11. Peter Sievert sagt:

    Manche Mieter stellen volle Müllsäcke in die Tonne. Dann ist sie schnell voll, hat aber viel Hohlraum. Ist es mir als Vermieter erlaubt, solche Säcke in die Tonne zu entleeren und den Inhalt herunter zu drücken, um mehr Platz zu schaffen?

  12. Keven Horlacher sagt:

    Bei unserer bevorstehenden Haushaltsauflösung (privat) soll nun alles entsorgt werden als Sperrmüll.
    Einer der Erben aus der Erbgemeinschaft besteht darauf dass einige Gegenstände davon Ihm gehören würden und nicht entsorgt werden sollen.
    Eine Abholung ist seinerseits nicht möglich und eine Anlieferung meinerseits ist nicht gewünscht da keine einlagerungsmöglichkeiten.
    Einen Eigentumsnachweis kann jedoch nicht erbracht werden.
    Die Auflösung wurde durch Erbschaftsstreitigkeiten nun bereits 10 Jahre verschoben.
    Besteht hier eine Problematik wenn doch alles entsorgt wird?

    • RA_Schiller sagt:

      Schwierig. Wenn tatsächlich Eigentum an einzelnen Gegenständen besteht, sollten Sie das nicht entsorgen. Setzen Sie ein Frist zur Abholung und dann lagern Sie das zeug bei einer Spedition o.ä. auf seine Kosten ein. Drohen Sie die Entsorgung nach Ablauf einer Einlagerungszeit an (z.B. 1/2 Jahr) und fordern Sie die Kosten dafür. Danach lässt sich eine Entsorgung rechtfertigen.

  13. Franz Köhn sagt:

    Wie verhält es sich, wenn man Mühl im Wald sammelt und aus den dortigen gefunden Aluminium Dosen( Cola, Fanta ) weiter verwenden Möchte. Darf man Pfand Dosen die weggeschmissen wurden z.B. einschmelzen und was daraus herstellen? Oder ist dies strafbar?
    Wir Überlegen mit den Schulen eine Umweltaktion wo müll gegen einen selber hergestellte Metallie getauscht werden kann. Und die wiederum im Kultureinrichtugen eingelöst werden kann.

    • RA_Schiller sagt:

      Wenn Sie (werthaltigen) Müll aus dem Wald sammeln, handelt es sich um sogenannte herrenlose Sachen. Diese werden ihr Eigentum und sie dürfen sie dann auch verwerten.
      Viel Erfolg bei Ihrer Aktion!

  14. Lothar Balhorn sagt:

    Ich setze noch eines drauf: Mutter verstorben, Wohnung muss binnen drei Monaten geräumt werden. Nachmieterin möchte schnellstmöglich in die Wohnung und bietet an: Ich als Erbe darf innerhalb von zwei Tagen das herausholen, woran ich Interesse habe, danach soll ich den Rest in der Wohnung lassen und ihr den Schlüssel geben. Sie würde das dann regeln. Noch während der alte Mietvertrag läuft, bestellt sie einen 30-cbm-Container und entsorgt das gesamte Inventar mit acht Freunden außer der Einbauküche, die sie behält (wie besprochen). Hierdurch kann sie sechs Wochen vorher einziehen. Nach zwei Monaten erhalte ich nun eine SMS, in der mir die Nachmieterin den Container mit 1.050 Euro in Rechnung stellt. Dies war nicht besprochen und wäre von mir auch niemals in dieser Weise akzeptiert worden. In dem Container sind Werte von über 20.000 Euro zerstört entsorgt worden. Hafte ich für die Rechnung?

  15. Sebastian sagt:

    Guten Tag,

    Ich habe dazu auch eine Frage. Ich habe ein Katzenklo zu entsorgen und nach Rücksprache mit dem örtlichen Stdtentsorger wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass ich es in der schwarzen Tonne entsorgen darf. Jedoch sieht das ein anderer Mieter der Gemeinschaft jedoch anders und stellt mir das Katzenklo jeden Tag mit einem netten Brief wieder vor meine Eingangstür.

    Ich sehe nicht den Sinn, mich mit dem Herren weiter auseinanderzusetzen, da ich ihm ja schließlich keine Rechenschaft schuldig bin.

    Darf der andere Mieter das überhaupt? „Mein Müll“ ist somit ja für jedermann im Haus frei zugänglich.

    Bitte um kurze Rückmeldung. Danke 😉

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